Die Miete

Im frei finanzierten Wohnungsbau bestimmt sich die Grundmiete (ohne Neben- und Heizkosten) danach, welcher Mietpreis ortsüblich, d.h. in Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Wohnqualität sowie Lage gezahlt wird.
Die Ermittlung kann über

  • Vergleichswohnungen
  • ein Sachverständigengutachten  oder
  • den Mietspiegel

erfolgen.

Nach 1998, dem Erscheinungsjahr des ersten Mietspiegels für die Stadt Leipzig, gibt es nunmehr den Mietspiegel des Jahres 2018. Neu ist diesmal die Einteilung der Straßen nach Lagekriterien. Das entsprechende Verzeichnis kann ebenfalls von der Hompage der Stadt Leipzig geladen werden.