WEG-Verwaltung

Als WEG-Verwalter kümmern wir uns um alle Belange der Wohnungseigentümergemeinschaft, die das Gemeinschaftseigentum betreffen. Grundlagen unserer Arbeit sind dabei das Wohnungseigentumsgesetz und die Gemeinschaftsordnung. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Anwesens und der Wünsche der Wohnungseigentümer stimmen wir mit Ihnen einen Verwaltungsvertrag ab, der genau Ihren Bedürfnissen entspricht. Um Ihnen einen Einblick in den möglichen Tätigkeitsumfang zu geben, seien hier einige Schwerpunkte genannt:

  • Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlungen,
  • Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung,
  • Erstellung der Jahres- und Nebenkostenabrechnungen,
  • Erstellung der Wirtschaftspläne,
  • Überprüfung der regelmäßigen Hausgeldzahlungen und ggf. Mahnung bzw. Einschaltung eines Anwalts zur gerichtlichen Geltendmachung,
  • Anlage und Abrechnung der Instandhaltungsrücklage gem. den gesetzlichen Bestimmungen,
  • regelmäßige Begehung des Anwesens,
  • Abschluß und Überprüfung von Dienstleistungs- und Wartungsvertägen für das Verwaltungsobjekt (Hausmeister, Winterdienst, Aufzug, Heizung etc.),
  • Beauftragung und Kontrolle notwendiger Reparaturen,
  • Vorplanung und Durchführung größerer Instandhaltungsmaßnahmen,
  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Behörden, Versorgern etc.

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