Sonder­eigentums­verwaltung

Neben der Verwaltung des Gemeinschaftseigentum bieten wir Ihnen auch die Verwaltung Ihres Sondereigentums an, gleichgültig ob es sich dabei um eine Wohnung, eine Gewerbeeinheit oder z.B. um einen PKW-Stellplatz handelt.

Den Umfang unserer Tätigkeit und damit auch die Höhe des Verwalterhonorars stimmen wir dabei mit Ihnen im Verwaltervertrag ab.

Im allgemeinen zählen unter die Sondereigentumsverwaltung folgende Tätigkeiten:

  • Vermittlung von Mietinteressenten (ggf. unter Einschaltung eines Maklers),
  • Einholung der Mieterselbstauskunft und Überprüfung der Bonität,
  • Ausfertigung und Abschluß des Mietvertrages,
  • Entgegennahme und Anlage der Kaution gem. den gesetzlichen Bestimmungen,
  • Übergabe des Mietgegenstandes unter Anfertigung eines Protokolls,
  • Führung der Mieterakte sowie des Schriftwechsels,
  • Überprüfung und Verbuchung der Zahlungseingänge und Verbindlichkeiten,
  • Mahnung von Zahlungsrückständen ggf. unter Einbeziehung eines Anwalts,
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung für den Mieter,
  • Abnahme des Mietgegenstandes im Falle einer Kündigung.

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