Neben der Verwaltung des Gemeinschaftseigentum bieten wir Ihnen auch die Verwaltung Ihres Sondereigentums an, gleichgültig ob es sich dabei um eine Wohnung, eine Gewerbeeinheit oder z.B. um einen PKW-Stellplatz handelt.
Den Umfang unserer Tätigkeit und damit auch die Höhe des Verwalterhonorars stimmen wir dabei mit Ihnen im Verwaltervertrag ab.
Im allgemeinen zählen unter die Sondereigentumsverwaltung folgende Tätigkeiten:
- Vermittlung von Mietinteressenten (ggf. unter Einschaltung eines Maklers),
- Einholung der Mieterselbstauskunft und Überprüfung der Bonität,
- Ausfertigung und Abschluß des Mietvertrages,
- Entgegennahme und Anlage der Kaution gem. den gesetzlichen Bestimmungen,
- Übergabe des Mietgegenstandes unter Anfertigung eines Protokolls,
- Führung der Mieterakte sowie des Schriftwechsels,
- Überprüfung und Verbuchung der Zahlungseingänge und Verbindlichkeiten,
- Mahnung von Zahlungsrückständen ggf. unter Einbeziehung eines Anwalts,
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung für den Mieter,
- Abnahme des Mietgegenstandes im Falle einer Kündigung.