Die Miete
Im frei finanzierten Wohnungsbau bestimmt sich die Grundmiete (ohne Neben- und Heizkosten) danach, welcher Mietpreis ortsüblich, d.h. in Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Wohnqualität sowie Lage gezahlt wird.
Die Ermittlung kann über
- Vergleichswohnungen
- ein Sachverständigengutachten oder
- den Mietspiegel
erfolgen.
Nach 1998, dem Erscheinungsjahr des ersten Mietspiegels für die Stadt Leipzig, und 1999 gibt es nunmehr den Mietspiegel des Jahres 2008.
Aus Gründen des Urheberschutzes können an dieser Stelle leider keine Daten aus dem Mietspiegel veröffentlicht werden, Sie können den Mietspiegel jedoch beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Leipzig bzw. bei den Bürgerämtern gegen eine Schutzgebühr von
4 € erwerben.
Außerdem können Sie neuerdings auch den Mietspiegel downloaden (obwohl Vervielfältigung und Nachdruck verboten sind?!).