Netzumlage führt zu Strompreisanpassung
Leipzig. Die Stadtwerke Leipzig müssen zum 1. April 2012 ihre Preise für Strom anpassen. Eine wesentliche Ursache für die Preiserhöhung ist die neue staatlich veranlasste Umlage. Mit dieser wird die politisch gewollte Entlastung stromintensiver Industriebetriebe von Netzentgelten finanziert. Die sogenannte „§ 19 StromNEV*-Umlage" wird bundesweit allen Strom-versorgungsunternehmen - so auch den Stadtwerken Leipzig - von den Netzbetreibern ab 1. Januar 2012 in Rechnung gestellt. Die Höhe der Umlage beträgt im Jahr 2012 0,151 Cent pro Kilowattstunde netto.
Ein weiterer Grund für die Erhöhung sind die gestiegenen Netznutzungsentgelte. Mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2012 wurden die neuen Netzentgelte veröffentlicht. Diese sind im Vergleich zu 2011 um rund 4,5 Prozent gestiegen.
Nachdem die meisten Verträge seit mindestens einem Jahr konstant geblieben sind, sahen sich die Stadtwerke Leipzig nun aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen veranlasst, die Kostensituation zu prüfen. Die Summe aller Änderungen, die sich durch die erhöhten Netznutzungsentgelte und die Einführung der neuen Umlage rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 ergeben, beträgt 0,56 ct/kWh netto. Angepasst werden ab 1. April 2012 alle Standardverträge ohne bestehende Preisstabilität. Die Preiserhöhung macht durchschnittlich etwa 2 % aus - das entspricht annähernd 1,00 EUR brutto im Monat.
„Der Strompreis besteht mittlerweile aus rund 46 Prozent Steuern, Abgaben und staatlich veranlassten Belastungen, auf die wir keinen Einfluss haben. Dennoch werden wir auch zukünftig alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die Preise so lange wie möglich stabil zu halten", erläutert Thomas Prauße, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke Leipzig.
Hintergrund
Neue Umlage
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Dezember 2011 die Festlegung der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) veröffentlicht. Der Gesetzgeber will damit die stromintensive Industrie mit einer Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden und einer Abnahme von mehr als zehn Mio. kWh grundsätzlich von den Netzentgelten befreien. Die Kosten werden dabei über eine Umlage auf alle deutschen Stromkunden übertragen. Die § 19 StromNEV-Umlage wird ab dem 1. Januar 2012 von Letztverbrauchern erhoben.
Zusammensetzung Strompreis
Der Strompreis setzt sich zusammen aus den Kosten für die Beschaffung (ca. 32%), den staatlich festgelegten Netzentgelten (ca. 22 %) und den Steuern, Abgaben und weiteren staatlichen Belastungen (z.B. Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und § 19 StromNEV-Umlage: in Summe ca. 46 %).
*Stromnetzentgeltverordnung